Wichtige Informationen für die korrekte Einreichung der Bewerbungsvideos
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Es müssen 2 Videos (Video-Links) hochgeladen werden.
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Dauer pro Video max. 5 Minuten.
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Die Inhalte der Videos müssen sich an den in den musikalischen Prüfungsinhalten der GMPU festgehaltenen künstlerischen Zulassungsbedingungen orientieren: Musikpraktische Prüfungsinhalte
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Das Bewerbungsvideo darf ausschließlich auf Videoplattformen (z.B. Dailymotion, Vimeo, Youtube, etc.) hochgeladen werden und muss frei zugänglich sein (z. B. als „nicht gelistet“ in Youtube hochladen).
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Klassik: Klavierbegleitung bei den Videos ist nicht zwingend erforderlich, die Verwendung von Playalongs ist möglich.
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Jazz/Pop: Ein Teil der Präsentation ist mit Begleitung idealerweise in Duo-, Trio-oder Bandbesetzung bzw. alternativ mit Playalong einzureichen.
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Komposition: Statt dem Link zum Video soll ein Link (z.B. Dropbox-Ordner) zu Partituren bzw. Entwürfen von Eigenkompositionen eingefügt werden.
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EMP: 1. Video: ein Stück mittleren Schwierigkeitsgrades auf dem verpflichtenden Instrument / 2. Video: ein gesungenes Lied mit oder ohne Begleitung
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Der Link zum Bewerbungsvideo muss vor Absenden der Bewerbung in der Maske eingefügt werden (eine nachträgliche Bearbeitung ist nicht mehr möglich) und muss bis zum Erhalt des Zulassungsprüfungs-Ergebnisses zugänglich sein (mindestens bis 08.07.2022).
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Die Klärung allfälliger (Urheber-)Rechte liegt in der Verantwortung der Bewerber*innen.
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Die Bewerbungsvideos dürfen nicht geschnitten oder nachbearbeitet werden.