Vizerektorat
Die Vizerektorin/der Vizerektor vertritt die Rektorin/den Rektor im Fall der Verhinderung oder des vorzeitigen
Ausscheidens bis zur Neubestellung. Die Vizerektorin/der Vizerektor hat die Fachaufsicht über die Lehre, das
Qualitätsmanagement sowie nationale und internationale Kooperationen.
Die Vizerektorin/der Vizerektor wird vom Universitätsrat auf Vorschlag der Rektorin/des Rektors und nach Anhörung
des Senates für eine Funktionsperiode bestellt, die jener der Rektorin/des Rektors entspricht. Eine Wiederbestellung
ist zulässig.
Aufgabenprofil Vizerektor
- Vertretung der/des Rektorin/Rektors
- Organisatorische Angelegenheiten der Lehre (Studienbetrieb)
- Strategische Weiterentwicklung des Lehrangebots
- Entwicklung der Struktur der Projektfelder
- Vergabe von Stipendien
- Studierendenaufnahmen
- Qualitätsmanagement der Lehre
- Studierendenmobilität
- Angelegenheiten der Instrumentenbetreuung
- Abschluss von Zielvereinbarungen mit InstitutsvorständInnen
- Kooperationen (national, international)