Akkreditierung

Der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik wurde mit Bescheid vom 24. Juni 2019 von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) eine befristete Akkreditierung von 6 Jahren gemäß § 24 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz, BGBl. I Nr. 74/2011 ausgesprochen.

Die Gustav Mahler Privatuniversität für Musik hat der AQ Austria einen jährlichen Bericht über die Entwicklung des abgeschlossenen Studienjahres vorzulegen.

Hier finden Sie die Veröffentlichungen des Akkreditierungsverfahrens:

Jahresberichte