Musikalische Aufführungskunst (Master)
Der Masterstudiengang Musikalische Aufführungskunst baut auf das gleichnamige Bachelorstudium auf und unterscheidet sich von anderen Konzertfach-Studiengängen dadurch, dass die zentralen künstlerischen Kompetenzen im Hauptfach direkt mit der am Haus stattfindenden Forschung verknüpft werden: Studierende führen ein eigenes Projekt durch und verfassen eine wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Abschlussarbeit. Aufgrund unserer häuslichen Gemeinschaft mit dem Konzerthaus Klagenfurt bieten wir den Studierenden enorme Möglichkeiten und eine optimale Plattform zur Verwirklichung ihrer eigenen Projekte am Übergang zwischen Ausbildung und Berufsleben.
Ziel des Studiengangs ist es nicht nur, die Fähigkeit zu vermitteln, sich im Musikbetrieb behaupten zu können, sondern vor allem auch, das eigene, unverkennbare Profil zu stärken und dadurch den eigenen professionellen Weg selbständig auszugestalten. Das abgeschlossene Masterstudium Musikalische Aufführungskunst befähigt aufgrund seines Profils auch zu einem Doktoratsstudium und geht damit weit über das Berufsfeld des etablierten Konzertfach-Studiums hinaus.
Dauer und Umfang: 4 Semester/120 ECTS
Akademischer Abschlussgrad: Master of Arts (MA)
Zulassung zum Studium
Der Nachweis der künstlerischen Eignung erfordert:
- den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiengangs Musikalische Aufführungskunst oder Nachweis eines gleichwertigen einschlägigen Studiengangs an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung in Analogie zum Universitätsgesetz 2002, § 64 Abs. 3 i. d. g. F.
- die Absolvierung einer qualitativen Zulassungsprüfung im zentralen künstlerischen Fach
- für Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, den Nachweis der ausreichenden Beherrschung der deutschen Sprache, Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).(zu erbringen spätestens vor der Meldung der Fortsetzung des Studiums für das dritte Semester)