Der Betriebsrat der GMPU stellt sich vor

Was ist der Betriebsrat?

Der kurz nach Gründung der GMPU im Herbst 2019 für 5 Jahre gewählte gemeinsame Betriebsrat ist die Interessenvertretung aller Mitarbeiter*innen gegenüber dem Dienstgeber. Er stellt – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung dar. Er ist unabhängig und weisungsfrei.

Die der GMPU dienstzugeteilten Landesbediensteten werden sowohl vom Betriebsrat, als auch der Zentralpersonalvertretung des Landes Kärnten vertreten.

Für die neu von der GMPU angestellten Mitarbeiter*innen ist ausschließlich der Betriebsrat zuständig.

Was sind die Aufgaben des Betriebsrats?

Die Pflichten und Befugnisse des Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) geregelt. Er hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrzunehmen und zu fördern.

Da für Privatuniversitäten keine kollektivverträglichen Rahmenbedingungen existieren, ist die derzeit vorrangige Aufgabe des Betriebsrats, gemeinsam mit dem Rektorat eine Dienstordnung und in weiterer Folge Betriebsvereinbarungen für die Mitarbeiter*innen der GMPU zu erarbeiten.

Unterstützung in Konfliktsituationen oder die Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragen zählen ebenso zu seinen Aufgaben.

Es ist dem Betriebsrat ein Anliegen, mit seinen Aktivitäten (beispielsweise Betriebsausflügen, Sommerfesten…) zum positiven Arbeitsklima an der GMPU beizutragen.

In seiner Arbeit wird der BR von der Arbeiterkammer sowie der Gewerkschaft (GÖD) unterstützt.

Der Betriebsrat ist verpflichtet, die Anliegen der Kolleginnen und Kollegen vertraulich zu behandeln. Die Tätigkeit im Betriebsrat ist ehrenamtlich.

Adresse: Mießtaler Straße 8, 9020 Klagenfurt
E-Mail: betriebsrat@gmpu.ac.at
Tel.: 0664/805 36-16570
Sprechstunden: Mittwoch 10:00–12:00 im Raum 218 und nach Vereinbarung