Vizerektor für Lehre
Der § 8 K-MPrivHG sieht die Einsetzung eines*einer Vizerektors*Vizerektorin vor, der*die den*die Rektor*in im Falle der Verhinderung oder des vorzeitigen Ausscheidens vertritt. Dem*Der Vizerektor*in für Lehre obliegt insbesondere die Verantwortung zur strategischen Weiterwicklung der Lehre, die Qualitätssicherung in diesem Wirkungsfeld und die Entwicklung und Evaluierung der darauf bezogenen Kooperationen (national/international) unter Bedachtnahme auf institutsprofilbezogene Lehrziele.
Spezifische Entwicklungsschwerpunkte des Vizerektorates für Lehre sind: Studien- und Lehrangebot, Entwicklung von Curricula und Förderung der qualitativen Lehre.
Der*Die Vizerektor*in für Lehre ist auf Basis von § 7 Abs. 7 K-MPrivHG insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:
- Vertretung des*der Rektors*Rektorin
- Mitwirkung in der lehrbezogenen Stellenplanung
- Strategische Organisation und Weiterentwicklung des Lehr- und Studienbetriebs
- Fachaufsicht in der Vollziehung studienrechtlicher Vorschriften
- Mitwirkung in der Weiterentwicklung der Hochschuldidaktik/Lehrpersonal
- Qualitätssicherung der Lehre inkl. Orchesterlehrveranstaltungen (in Zusammenarbeit mit der Stelle für QM im Rektorat)
- Qualitätssicherung von Laufbahnstellen mit Qualifizierungsvereinbarungen (Lehre)
- Entwicklung von Ausschreibungstexten für Stellenbesetzungen in Absprache mit Rektor*in, Vizerektor*in für Kunst und EEK, Universitätsdirektor*in, Institutsvorständ*in (Genehmigungsvorbehalt durch Rektor*in)
- Ausbildungsverträge für ordentliche und außerordentliche Studien (außer Doktorat)
- Akademische Feier (Hauptverantwortung)
- Zielvereinbarungen mit Studiendekan*innen
- Sprachkompetenz der Studierenden
- Studierenden- und Lehrmobilität
- Lehrbezogene nationale und internationale Beziehungen/Kooperationen (z.B. auch ME/IME)
- Mitwirkung in der Stipendienvergabe in Absprache mit dem*der Vizerektor*in für Kunst und EEK
- Weitere Aufgaben gemäß Satzung
- Weitere vom*von der Rektor*in zugewiesene Aufgaben
Qualitätsmanagement Lehre
Der Fachbereich Qualitätsmanagement Lehre ist für die Gewährleistung der Qualität von Studium, Lehre, Forschung/EEK sowie die kontinuierliche Evaluation bestehender Prozesse der Qualitätssicherung von Lehre und Forschung zuständig.
International Office Lehre
Das International Office Lehre verantwortet insbesondere die Koordination der internationalen Beziehungen der GMPU, Aufbau und Pflege von Partnernetzwerken, Organisation der Auslandsaufenthalte von Outgoing- und Incoming-Studierenden, Unterstützung in Form von Beratung bei Einreise und Aufenthalt in Bezug auf Studierende und Lehrende, Organisation der Erasmus+-Mobilitäten für Studierende, wissenschaftlich-künstlerisches Personal und Verwaltungspersonal. Es unterstützt die Studiengänge in der Durchführung von diversen Mobilitätsprojekten.
Orchestermanagement, Orchesterbüro (ORM, OB)
Dem Orchestermanagement (unter der Leitung der*des Orchestermanagerin*Orchestermanagers, welcher Teil des Orchesterrates ist) obliegt die organisatorische und administrative Durchführung von Orchesterprojekten (LV Orchesterprojekt) und die fachliche Leitung des Orchesterbüros. In schriftlicher Beauftragung durch die Leitung des Institutes MAK und der*dem Vizerektorin*Vizerektor für Lehre wird die*der Orchestermanagerin*Orchestermanager mit der Erstellung von Projektanträgen und der organisatorischen Leitung von Orchesterprojekten betraut. Die Zuteilung von administrativem Personal zum Orchesterbüro (Sekretariat, Orchesterkoordination u.a.) erfolgt durch die Universitätsdirektion. Die fachliche und künstlerische Leitung der Orchesterprojekte obliegt dem*der vom Institut MAK zugeteilten Leiter*in der LV Orchesterprojekt.