Senat

Der Senat ist neben dem Universitätsrat und dem Rektorat das dritte leitende Organ der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik und ist durch das Kärntner Musikprivathochschulgesetz (K-MPrivHG) legitimiert, das auch seine Verantwortungen und Aufgabenbereiche definiert.

Zu seinen zahlreichen Aufgaben gehören unter anderem die Erlassung und Änderung von Curricula, die Mitwirkung an Berufungs- und Habilitationsverfahren sowie die Erlassung und Änderung der Satzung der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik. Als Gremium agiert der Senat auf einer von ihm zu erlassenden Geschäftsordnung.