Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG)
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist ein vom Senat eingesetztes Kollegialorgan, welches sich für die Beratung und Unterstützung in Fällen von Ungleichbehandlung (Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter, sexueller Orientierung, körperlicher Beeinträchtigung etc.) einsetzt.
Alle Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Mitglieder des AKG sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden. Die Vorsitzende bzw. ein von dieser entsendetes Mitglied des AKG hat weiters das Recht in beratender Funktion, ohne Stimmrecht, an allen Berufungs- und Besetzungsverfahren teilzunehmen, um an objektiven, sachlich nachvollziehbaren und transparenten Entscheidungen mitzuwirken.
Ziel des AKG ist in jedem Fall eine faire und wertschätzende Lösung zu finden auf Basis der individuellen Problematik!