Universitätsversammlung
Die Universitätsversammlung besteht aus folgenden Angehörigen der GMPU:
- der Gesamtheit des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals;
- der Gesamtheit des Verwaltungspersonals;
- weiteren Angehörigen der GMPU, welche von dem*der Rektor*in zur Universitätsversammlung eingeladen werden können.
Den Vorsitz führt der*die Rektor*in. Nähere Bestimmungen zu Aufgaben und Rechten der Universitätsversammlung enthält die Satzung.