Universitätsversammlung

Die Universitätsversammlung besteht aus folgenden Angehörigen der GMPU:

  1. der Gesamtheit des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals;
  2. der Gesamtheit des Verwaltungspersonals;
  3. weiteren Angehörigen der GMPU, welche von dem*der Rektor*in zur Universitätsversammlung eingeladen werden können.

Den Vorsitz führt der*die Rektor*in. Nähere Bestimmungen zu Aufgaben und Rechten der Universitätsversammlung enthält die Satzung.