Qualitätsmanagement

Gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) müssen Privatuniversitäten, bevor sie ihren Studienbetrieb aufnehmen können, institutionell akkreditiert werden. Nach sechs Jahren erfolgt das Reakkreditierungsverfahren zur Beibehaltung des Universitätsstatus. Das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule zählt dabei zu den zentralen Prüfbereichen.

In der Privatuniversitäten-Akkreditierungsverordnung wurden die Erfordernisse an das Qualitätsmanagementsystem wie folgt definiert:

  • Gewährleistung der Qualität von Studium, Lehre, Forschung, der Entwicklung und Erschließung der Künste und unterstützender Aufgaben
  • Einrichtung von Verfahren zur regelmäßigen und systematischen Erfassung von Informationen zu oben genannten Agenden
  • Sicherstellung der Erfüllung der Beurteilungskriterien
  • Weiterentwicklung der Privatuniversität
  • Sicherstellung der Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird an der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik ein Qualitätsmanagementsystem umgesetzt, welches nach dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act/Planung-Umsetzung-Evaluierung-Anpassung) die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung des bestehenden Angebotes sicherstellt.