Vizerektorin für Kunst und EEK

Der § 8 Abs. 5 K-MPrivHG sieht die Einsetzung eines*einer weiteren Vizerektors*Vizerektorin vor, der*die den*die Vizerektor*in im Falle der Verhinderung oder des vorzeitigen Ausscheidens vertritt. Dem*Der Vizerektor*in für Kunst und EEK obliegt insbesondere die Verantwortung zur strategischen Weiterwicklung von Kunst, Forschung in EEK (Entwicklung und Erschließung der Künste) und Artistic Research, die Qualitätssicherung in diesen Wirkungsfeldern und die Entwicklung und Evaluierung der darauf bezogenen Kooperationen (national/international) unter Bedachtnahme auf institutsprofilbezogene Forschungsziele.

Spezifische Entwicklungsschwerpunkte des Vizerektorates für Kunst und EEK sind: Förderung der Künstler*innenpersönlichkeit, Third Mission bzgl. Kunst und EEK, Förderung des MAK-Profils in Hinblick auf Innovation in der Aufführungskunst und den damit verbundenen curricularen Entwicklungen.

Der*Die Vizerektor*in für Kunst und EEK ist auf Basis von § 7 Abs. 7 K-MPrivHG insbesondere mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Vertretung des*der Rektors*Rektorin (im Fall der Verhinderung oder des vorzeitigen Ausscheidens des*der ersten Vizerektors*Vizerektorin)
  • Mitwirkung bei der Stellenplanung (insb. Kunst, EEK, AR)
  • Strategische Weiterentwicklung von Kunst, EEK und AR
  • Mitwirkung in der Qualitätssicherung zur guten wissenschaftlichen und künstlerischen Praxis
  • Qualitätssicherung von Laufbahnstellen mit Qualifizierungsvereinbarungen (EEK, AR)
  • Qualitätssicherung der Forschung (EEK, AR; in Zusammenarbeit mit der Stelle für QM im Rektorat)
  • Obsorge für alle Agenden des Doktoratsstudiums, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Rektorats fallen (inkl. Entwicklung von Ausschreibungstexten in Absprache mit Rektor*in, Vizerektor*in für Lehre, Universitätsdirektor*in, Institutsvorständ*in; Genehmigungsvorbehalt durch Rektor*in)
  • Ausbildungsverträge von Doktorand*innen in AR Berechtigungserteilungen in Bezug auf Projekte (einschließlich Drittmittelangelegenheiten) in Absprache mit Rektor*in in EEK und AR und ihren interdisziplinären Projekten
  • Mitwirkung bei der Gestaltung und Organisation der akademischen Feier
  • Einbindung in Zielvereinbarungen der Institutsvorständ*innen mit AR/EEK-Personal
  • Entscheidungen im Veranstaltungsmanagement in Bezug auf Projektfragen zu Kunst und AR/EEK
  • Forschungsbezogene Weiterbildung und Mobilität des Fachpersonals in AR/EEK
  • Mitwirkung in der Stipendienvergabe in Absprache mit dem*der Vizerektor*in für Lehre
  • Forschungsbezogene nationale und internationale Beziehungen und Kooperationen in EEK/AR
  • Weitere Aufgaben gemäß Satzung
  • Weitere vom*von der Rektor*in zugewiesene Aufgaben