Ombudsstelle an der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik

Verstehen

  • Universitätsangehörige (Studierende, Lehrende und Verwaltungspersonal) können sich zur Information und Beratung der Ombudsstelle anvertrauen.

Vermitteln

  • Die Ombudsstelle nimmt gegebenenfalls Kontakt mit den Verantwortlichen auf und vermittelt, um gemeinsam Lösungen zu finden. Eine wertschätzende Kommunikation steht dabei im Vordergrund.

Vernetzen

  • Mit Unterstützung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, der Studierendenvertretung und Beratung durch die Stabstelle für Rechtsangelegenheiten ist die Ombudsstelle bestrebt, Lösungswege zu suchen und zu finden.

Vertrauen

  • Selbstverständlich verpflichtet sich die Ombudsstelle zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit intern und extern und zur Wahrung des Datenschutzes.

Damit die Ombudsstelle tätig werden kann, bedarf es eines aktiven Herantretens an diese.

Was zählt nicht zu den Aufgaben der Ombudsstelle:

  • Die Ombudsstelle hat keinen Einfluss auf Gesetze und Verordnungen.
  • Sie kann keine Vertretung vor Gericht übernehmen oder in laufende Verfahren eingreifen.
  • Sie kann selbst auch keine Hilfeleistungen im medizinischen, psychologischen, sozialen oder (studien-)rechtlichen Bereich geben, jedoch auf geeignete (öffentliche oder hausinterne) Stellen verweisen.

Sprechstunde

Nach Vereinbarung
Zimmer: 301