Qualitätsteam
Auf Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG), dem Privathochschulgesetz (PrivHG) und dem Kärntner Musik-Privathochschulgesetz (K-MPrivHG) wird ein Qualitätsmanagementsystem umgesetzt. Beratend dazu ist ein durch die*den Rektor*in eingesetztes Gremium („Qualitätsteam“) tätig, dem Lehrende, Studierende und Mitglieder der Verwaltung angehören.