Qualitätsteam

Auf Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG), dem Privatuniversitätsgesetz (PUG) und dem Kärntner Privatuniversitätsgesetz (K-PUG) wird ein Qualitätsmanagementsystem umgesetzt. Beratend dazu ist ein durch die Rektorin/den Rektor eingesetztes Gremium („Qualitätsteam“) tätig, dem Lehrende, Studierende und Mitglieder der Verwaltung angehören.