Bewerbungsverfahren ordentliche Studien
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik interessieren.
Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zum Bewerbungsverfahren für das Studienjahr 2025/26.
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Die Bewerbungsfrist läuft von 15.02.2025 bis 01.04.2025
Hinweis: Falls noch freie Plätze vorhanden sind, kann es eine zweite Bewerbungsphase von 15.07.2025 bis 31.08.2025 geben -
Mindestalter: bei Studienantritt mit Stichtag 15.09.2025 müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein (Höchstalter ist keines festgelegt)
Folgende Unterlagen müssen bei der Online-Bewerbung hochgeladen bzw. eingefügt werden:
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Nachweis der Staatsbürgerschaft und Identität: akzeptiert wird ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis. Ein Dokument ohne Foto wird somit nicht akzeptiert. Es ist unbedingt darauf zu achten, bei Personalausweisen die Vorder- und die Rückseite hochzuladen. Bitte achten Sie bei hochgeladenen Dokumenten auf eine gute Bildqualität!
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Motivationsschreiben: muss direkt in der Online-Bewerbung in das dafür vorgesehene Feld eingefügt werden.
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Nachweis von Vorstudien bei Bewerber*innen für ein Masterstudium: nähere Angaben siehe Musikpraktische Prüfungsinhalte unter Erläuterungen - Punkt (7). Nicht-deutschsprachigen-Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizulegen.
Hinweis zu Punkt 3.: Falls Sie den Nachweis Ihres Abschlusses zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erbringen können, ist eine Bestätigung Ihrer Hochschule hochzuladen, dass Sie Ihr Bachelorstudium (bzw. ein vergleichbares Studium) vorbehaltlich des Bestehens der erforderlichen Abschlussprüfungen bis 31.Juli 2025 abschließen werden.
Die Frist für die Einreichung der Abschlussunterlagen (Bachelorzeugnis) endet somit auch am 31.Juli. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Studienplatz anderweitig vergeben.
Grundlegende Deutschkenntnisse werden für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren vorausgesetzt.
Sie erhalten nach erfolgreicher Absendung der Online-Bewerbung eine Information zu Ihrem Status. Mit dem darin enthaltenen Link können Sie während des Bewerbungsverfahrens Ihren aktuellen Status abrufen.
ACHTUNG: Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden! Es wird empfohlen, eine Online-Bewerbung spätestens eine Woche vor Ende der Bewerbungsfrist durchzuführen, damit bei eventuellen Unklarheiten rechtzeitig Rückfragen beantwortet werden können.
Folgende Prüfungsteile sind für die angeführten Studien vorgeschrieben:
Bachelor Musikalische Aufführungskunst (BA MAK)
Künstlerische Zulassungsprüfung & Theorietest & Klaviertest
Bachelor Instrumental- und Gesangspädagogik (BA IGP)
Künstlerische Zulassungsprüfung & Theorietest & Klaviertest & Pädagogisches Eignungsgespräch
Master Musikalische Aufführungskunst (MA MAK)
Künstlerische Zulassungsprüfung
Master Instrumental- und Gesangspädagogik (MA IGP)
Künstlerische Zulassungsprüfung & Pädagogisches Eignungsgespräch
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Künstlerische Zulassungsprüfung: Die Inhalte entnehmen Sie bitte folgendem Link: Musikpraktische Prüfungsinhalte
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Klaviertest (nur für Bachelorstudien): Programm nach freier Wahl, 3 Minuten Spielzeit Der Klaviertest entfällt für Bewerber*innen mit einem Tasten- oder Harmonieinstrument als zentralem künstlerischen Fach (Klavier, Orgel, Cembalo, Akkordeon, Zither, Harfe, Gitarre oder Jazz-Piano).
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Gehör-und Theorietest (nur für Bachelorstudien): Dauer ca.1,5 Std. Ein Beispiel für die Fragen des Gehör- & Theorietests finden Sie unter folgendem Link: Musikpraktische Prüfungsinhalte
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Pädagogisches Eignungsgespräch (nur für IGP): Dauer ca.10 min
Eine detaillierte Übersicht über die Prüfungstage finden Sie ab 15.04.2025 hier
(Zeitrahmen der Zulassungsprüfungen 11.06. bis 18.06.2025)
Die Zulassungskommission erstellt nach Bestehen aller Prüfungsteile eine Reihung der Kandidat*innen. Diese Reihung ist Grundlage für die Aufnahme neuer Studierender nach Maßgabe freier Plätze. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Reihung nicht veröffentlicht werden.