Bewerbungsverfahren (Nachtermin)
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Gustav Mahler Privatuniversität für Musik interessieren. Hier erhalten Sie wichtige Informationen über die 2. Bewerbungsphase (=Nachtermin für Restplätze) für das Studienjahr 2025/26.
Aufgrund des straffen Zeitplans der Bewerbungen für den Nachtermin kann leider nicht so vorausschauend kommuniziert/geplant werden, wie beim regulären Termin. Deshalb ist bitte mit kurzfristigeren Terminen und ggf. bei Aufnahme auch mit weniger Zeit für die Immatrikulation/Inskription zu rechnen. Wir empfehlen daher, sich grundsätzlich während des regulären Bewerbungsverfahrens zu bewerben.
Die Bewerbungsfrist für die 2. Bewerbungsphase (Nachtermin) läuft von 15.07.2025 bis 31.08.2025.
Für folgende Instrumente ist eine Bewerbung noch/wieder möglich:
Es gibt noch Studienplätze für:
- Angewandte Satztechnik
- Cembalo
- Diatonische Harmonika
- EMP (Lehrgang und Studium)
- Euphonium
- Fagott
- Harfe
- Horn
- Jazz-Kontrabass
- Jazz-Saxophon
- Jazz-Trompete
- Klavier
- Komposition
- Oboe
- Orgel
- Pop Drums
- Pop E-Bass
- Saxophon
- Tuba
- Viola
- Violine
- Volksharfe
- Zither
Es gibt zwar momentan keine freien Studienplätze, jedoch werden Sie bei positiver Absolvierung des Bewerbungsverfahrens auf einer Warteliste geführt. Falls ein Studienplatz frei wird, haben Sie eventuell doch noch eine Chance auf den Studienbeginn im Studienjahr 2025/26:
- Chromatisches Hackbrett
- Jazz-Gitarre
- Jazz-Posaune
- Jazz-Schlagzeug
- Jazz-Violine
- Pop E-Gitarre
- Pop Piano
- Pop Vocals
Mindestalter: bei Studienantritt mit Stichtag 15 September 2025 müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein (Höchstalter ist keines festgelegt)
Folgende Unterlagen müssen bei der Online-Bewerbung hochgeladen bzw. eingefügt werden:
- Nachweis der Staatsbürgerschaft und Identität: akzeptiert wird ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis. Ein Dokument ohne Foto wird somit nicht akzeptiert. Es ist unbedingt darauf zu achten, bei Personalausweisen die Vorder- und die Rückseite hochzuladen. Bitte achten Sie bei hochgeladenen Dokumenten auf eine gute Bildqualität!
- Motivationsschreiben: muss direkt in der Online-Bewerbung in das dafür vorgesehene Feld eingefügt werden.
- Nachweis von Vorstudien bei Bewerber*innen für ein Masterstudium: nähere Angaben siehe Musikpraktische Prüfungsinhalte unter Erläuterungen - Punkt (7). Nicht-deutschsprachigen-Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizulegen.
Hinweis zu Punkt 3.: Falls Sie den Nachweis Ihres Abschlusses zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht erbringen können, ist eine Bestätigung Ihrer Hochschule hochzuladen, dass Sie Ihr Bachelorstudium (bzw. ein vergleichbares Studium) bis 31. August 2025 abschließen werden.
Die Frist für die Einreichung der Abschlussunterlagen (Bachelorzeugnis) endet somit auch am 31. August – es gibt keine Frist für Nachreichungen! Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Studienplatz anderweitig vergeben bzw. die Bewerbung nicht weiter berücksichtigt.
Grundlegende Deutschkenntnisse werden für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren vorausgesetzt.
Sie erhalten nach erfolgreicher Absendung der Online-Bewerbung eine Information zu Ihrem Status. Mit dem darin enthaltenen Link können Sie während des Bewerbungsverfahrens Ihren aktuellen Status abrufen.
ACHTUNG: Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden! Es wird empfohlen, eine Online-Bewerbung spätestens eine Woche vor Ende der Bewerbungsfrist durchzuführen, damit bei eventuellen Unklarheiten rechtzeitig Rückfragen beantwortet werden können.
Folgende Prüfungsteile sind für die angeführten Studien vorgeschrieben:
Bachelor Musikalische Aufführungskunst (BA MAK)
Künstlerische Zulassungsprüfung & Theorietest & Klaviertest
Bachelor Instrumental- und Gesangspädagogik (BA IGP)
Künstlerische Zulassungsprüfung & Theorietest & Klaviertest & Pädagogisches Eignungsgespräch
Master Musikalische Aufführungskunst (MA MAK)
Künstlerische Zulassungsprüfung
Master Instrumental- und Gesangspädagogik (MA IGP)
Künstlerische Zulassungsprüfung & Pädagogisches Eignungsgespräch
Nähere Informationen zu den Prüfungsteilen:
- Künstlerische Zulassungsprüfung: Die Inhalte entnehmen Sie bitte folgendem Link: Musikpraktische Prüfungsinhalte
- Klaviertest (nur für Bachelorstudien): Programm nach freier Wahl, 3 Minuten Spielzeit Der Klaviertest entfällt für Bewerber*innen mit einem Tasten- oder Harmonieinstrument als zentralem künstlerischen Fach (Klavier, Orgel, Cembalo, Akkordeon, Zither, Harfe, Gitarre oder Jazz-Piano).
- Gehör- und Theorietest (nur für Bachelorstudien): Dauer ca.1,5 Std. Ein Beispiel für die Fragen des Gehör- & Theorietests finden Sie unter folgendem Link: Musikpraktische Prüfungsinhalte
- Pädagogisches Eignungsgespräch (nur für IGP): Dauer ca.10 min
Zeitrahmen der Zulassungsprüfungen des Nachtermins: 15.09. bis 17.09.2025
Wir empfehlen, sich alle drei Tage freizuhalten. Aufgrund des knappen Zeitfensters zwischen Bewerbungsende und Prüfungstagen kann Ihnen der konkrete Tag/Termin Ihrer Prüfung(en) nur relativ kurzfristig übermittelt werden.
Die Zulassungskommission erstellt nach Bestehen aller Prüfungsteile eine Reihung der Kandidat*innen. Diese Reihung ist Grundlage für die Aufnahme neuer Studierender nach Maßgabe freier Plätze. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann die Reihung nicht veröffentlicht werden.